Aufgrund der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.08.2021, sind wir verpflichtet bei Selbstzahlerleistungen, wie Massagen oder beim monatlichen Training Sie nur behandeln zu dürfen, wenn Sie eine von der 3G-Regel erfüllen innerhalb einer aktuellen Warnstufe.
Weiterhin gilt, medizinisch notwendige Behandlungen, Patienten mit einer gültigen vom Arzt oder Heilpraktiker ausgestellten Heilmittelverordnung/ Rezept für Physiotherapie, sind befreit von der 3G-Regel.
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